Einwohnergemeinde Bettlach | bettlach.ch
Freitag, 29. März 2024
DAS IST BETTLACH
AKTUELLES/PUBLIKATIONEN
AGENDA/VERANSTALTUNGEN
DORFGESCHICHTE
BETTLACHSTOCK - UNESCO WNE
FOTOS/BILDER
STANDORT/VERKEHR
EINWOHNERGEMEINDE
VERWALTUNG
GUICHET VIRTUEL
BEHÖRDEN/ORGANE
NEBENÄMTER
WERKHOF
KANTONALE AEMTER
GEBÄUDE & INFRASTRUKTUR
PARTEIEN
BÃœRGERGEMEINDE
KIRCHGEMEINDEN
BILDUNG/SCHULEN
VOLKSHOCHSCHULE GRENCHEN
SOZIALES & GESUNDHEIT
ALTERSZENTRUM BAUMGARTEN
IMMOBILIEN
SPITEX BETTLACH
BAUGENOSSENSCH. BAUMGARTEN
FAMILIENANGEBOTE
KINDERTAGESSTÄTTE
VER- UND ENTSORGUNG
SCHUTZ & SICHERHEIT
KULTUR & FREIZEIT
FREIZEIT, SPORT & ERHOLUNG
KULTUR- UND VEREINSHÄUSER
MUSEEN
VEREINE
BETTLACHER BAUERN
EMAIL-VERZEICHNIS
BETTLACH VON A BIS Z
GEWERBE & INDUSTRIE
GASTRONOMIE
LINKS


NEWS
Feuerverbot im Wald, am Waldrand sowie Fluss- und Seeufer
JUHEEE - DAS FEUERWERK FINDET STATT!

Das Abbrennen von Feuerwerk im Siedlungsgebiet ist erlaubt, wenn zum
Wald und trockenen Feldern ein Mindestabstand von 200 Meter eingehalten
wird!

Somit gilt: Unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 200 Meter zum
Wald und zu trockenen Feldern ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt.

Das Entfachen von Höhen- und 1. August-Feuer sowie das Anzünden von
Himmelslaternen ist überall verboten.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Weisungen der Polizei Kanton Solothurn gemäss Downloads!


27.07.2018 | Gojnik Iwan
Freunde des Feuerwerks
FOTO


NEWS-LINK
keiner
DOWNLOAD
Feuerverbot 2018
Feuerwerksverbot Allgemeinverfügung 2018
Datenschutz
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.