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Donnerstag, 28. März 2024
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In der ehemaligen Giesserei an der Bielstrasse sollen Billigunterkünfte entstehen
Andreas Toggweiler
(Foto: Andreas Toggweiler


Unter der Rubrik Bettlach war kürzlich im «Azeiger» eine nicht ganz alltägliche Baupublikation zu lesen. Ausgeschrieben war die Umnutzung eines Gebäudes für eine Restaurantnutzung und ein Beherbergungsbetrieb. Der Besitzer der Liegenschaft Bielstrasse 46, Heinz Bühlmann, will für temporäre Arbeiter aus dem Ausland günstigen Wohnraum schaffen. Mit seinem Projekt löst er bei den Anwohnern nicht gerade Hurrarufe aus.

Unter der Rubrik Bettlach war kürzlich im «Azeiger» eine nicht ganz alltägliche Baupublikation zu lesen. Ausgeschrieben war die Umnutzung eines Gebäudes für eine Restaurantnutzung und ein Beherbergungsbetrieb («Hostel») mit insgesamt 37 Betten. Nun könnte man meinen, dass es in Bettlach schon genug Hotelbetten gäbe – immerhin befindet sich der grösste Hotelbetrieb der Region Grenchen dort, und auch die Verpflegungsmöglichkeiten muss man in Bettlach nicht als prekär bezeichnen.

Unterkünfte für Arbeiter

Hinter dem Baugesuch steckt der Besitzer der Liegenschaft Bielstrasse 46, Heinz Bühlmann. Auf Anfrage gibt er bereitwillig Auskunft, was ihm mit dem Projekt vorschwebt. «Es gibt immer mehr ausländische Arbeiter in der Region, welche in der Industrie oder auf Baustellen temporär arbeiten und eine günstige Unterkunft suchen. Sie leben zum Teil in prekären Verhältnissen oder übernachten sogar in Lieferwagen. Herkömmliche Hotelzimmer können oder wollen sie sich nicht leisten. Für sie möchte ich günstigen Wohnraum schaffen», erklärt Bühlmann.

«Die Leute arbeiten zum Teil zu bescheidenen Löhnen weit weg von ihren Familien. Sie sind nur wegen der Arbeit hier und brauchen einen Ort, wo sie für ein paar Wochen oder Monate bleiben können und nicht zu viel vom Lohn für Unterkunft draufgeht», erklärt Bühlmann weiter. Sein Konzept «Hostel» soll ihnen ein Zimmer mit eigener Kochgelegenheit für einen Pauschalmietpreis von 500 bis 700 Fr. (inkl. Nebenkosten) bieten.

In zwei Zonen

In der Tat ist Bühlmann mit solcher Kundschaft schon einige Zeit im Geschäft. Im nördlichen Teil des Grundstücks steht ein containerartiger Neubau mit Metallfassade mit bewohnten Zimmern. Dies ist möglich, weil sich dieser Teil des Grundstücks in der Wohnzone befindet.

Jetzt, und das ist der Hintergrund des Baugesuchs, soll auch der südliche Teil der Liegenschaft noch offiziell zu diesem Zweck umgenutzt werden. Weil es sich hier aber um eine Gewerbezone handelt, kommt Wohnen als Nutzung nicht infrage. Die heruntergekommene Industrieliegenschaft, eine ehemalige Giesserei, wurde aber bereits für Unterkünfte umgebaut und zeitweise auch bewohnt, was zu Konflikten mit den lokalen und auch kantonalen Baubehörden führte.

Umbau ohne Bewilligung

Bühlmann räumt ein, dass ein Grossteil der Umbauarbeiten bereits erfolgt sei. Das Baugesuch dient demnach dazu, den Zustand zu legalisieren. Denn in der Gewerbezone ist ein Hotel- bzw. Hostelbetrieb möglich.

Bühlmann ist sich im Klaren, dass er mit seinem Projekt bei Nachbarn nicht gerade Hurrarufe auslöst. Laut Auskunft der Bauverwaltung sind denn auch mehrere Einsprachen eingegangen. Die Einsprecher haben sich zu einer Sammeleinsprache koordiniert.

Inhaltlich ist zu den Einsprachen nichts zu erfahren, auch von Bühlmann nicht. Dieser hat allerdings mit Widerstand gerechnet, wie er schon früher durchblicken liess. Die Leute hätten Bedenken wegen Lärm oder Verunreinigungen. Mit dem Milieu will er aber nichts am Hut haben, betont er.

Bis zur Legalisierung der Hostelnutzung gibt es noch einige Hürden zu nehmen. «Die Gebäudeversicherung hat den Einbau einer Brandmeldeanlage verfügt», lässt der Bauherr wissen. Ein Knackpunkt dürfte auch die geplante Unterschreitung der Baulinie zur Hauptstrasse für die Terrasse des Restaurants sein. In der verwinkelten Liegenschaft dürfte es aber Alternativen geben. Mit 20 Sitzplätzen werde es sich zudem eher um eine Art Bistro handeln, präzisiert Bühlmann.

Werden Arbeitsplätze angeboten im Hostel, hat neben der Gebäudeversicherung auch noch das Arbeitsinspektorat eine Begutachtung vorzunehmen, dies alles im Baubewilligungsverfahren der Gemeinde. Ist dieses abgeschlossen, kommt erneut der Kanton zum Zug, indem die Gewerbepolizei die Gastrobewilligung nur erteilt, wenn jemand die entsprechende Ausbildung oder eine zehnjährige Erfahrung in leitender Stellung im Gastrobereich vorweisen kann.

Bühlmann scheint sich bewusst zu sein, dass es noch einige Hürden zu nehmen gibt. «Ich schaue jetzt einmal, was möglich ist», meint er.

Warum nicht abbrechen?

Auf die Frage, ob man diese alte Industrieliegenschaft nicht besser abgerissen und einen Neubau erstellt hätte, meint er, dass dann die Unterkünfte für sein Zielpublikum zu teuer würden. Mit alten Liegenschaften hat er Erfahrung. Er ist auch Besitzer der Rössli-Liegenschaft an der Bielstrasse in Grenchen. Der Altbau mit beträchtlicher Patina beherbergt die «Musigbar» und das «Rössli-Pub».

Quelle: Grenchner Tagblatt, 06.02.2019)
07.02.2019 | Lützelschwab Lea
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