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Alle Hundehalter/innen erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2019 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bettlach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Eine Hundemarke wird nicht mehr abgegeben. Die Hundesteuer beträgt Fr. 140.00 pro Hund. Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ab-lauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gemahnt (Mahngebühr Fr. 50.00). Seit der Einführung der Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür ver-antwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Per-sonendatenänderungen von Hundehalter/innen sind den Einwohnerdiensten zu melden. Bei Fragen rund um AMICUS: www.amicus.ch / Tel. 0848 777 100 / info@amicus.ch Von der Abgabe der Hundesteuer sind be-freit: - Hunde, die im Jahr 2019 geboren sind  - Hunde von Neuzuzügern, die nach dem 1. April zugezogen sind - Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee - Blindenführhunde
 Einwohnergemeinde Bettlach
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21.03.2019 | Lützelschwab Lea Publikationen |
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