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Bettlacher Stimmvolk genehmigt neues Reglement zum Planungsausgleich
Oliver Menge
(Foto: Hanspeter Bärtschi)



Einzonungen sind in der Regel mit einem Wertzuwachs verbunden. Die Gemeinde Bettlach schuf ein Reglement zu diesem Thema, das von der Gemeindeversammlung genehmigt werden musste.


2014 stimmte das Schweizer Volk dem neuen Raumplanungsgesetz deutlich zu, das zum Inhalt hatte, die Zersiedelung der Landschaft einzudämmen und das Kulturland zu schützen.


Das Gesetz verpflichtet die Kantone, auf Grundstücke, die neu der Bauzone zugeordnet werden, eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. Mit den so erhobenen Abgaben sollen unter anderem Eigentümer entschädigt werden, deren Grundstücke ausgezont werden. Der Bund stellte den Kantonen frei, wie sie das Gesetz umsetzen und an die Gemeinden weitergeben: Sie können die Mehrwertabgabe grundsätzlich höher ansetzen und auch bei Auf- und Umzonungen eine Abgabe festlegen.


Bettlach will selber 10 % kassieren


Der Kanton Solothurn hat sich dazu entschieden, den Satz bei 20 % zu belassen und stellte den Gemeinden frei, diesen Satz einfach so zu übernehmen oder ein eigenes Reglement zu kreieren und darin selber eine Mehrwertabschöpfung vorzunehmen. Dazu hatte sich Bettlach entschlossen und legte den Abgabewert auf 30 % fest. In erster Linie sollen diese Abgaben für Entschädigungen aus materieller Enteignung verwendet werden, aber auch für weitere Massnahmen, wie zur Aufwertung des öffentlichen Raums, zur Verbesserung von brachliegenden Flächen innerhalb der Bauzone, zur Erhaltung von Rad- und Fusswegen, öffentlichen Freizeit- und Erholungsanlagen etc.

Dieses neue Reglement musste von der Gemeindeversammlung abgesegnet werden.

Thomas Steiner, ehemaliger Gemeinderat, stellvertretender Leiter des Amts für Gemeinden und dort Chef des Teams Gemeindefinanzen meldete sich zu Wort: Er fragte, ob es denn überhaupt Fälle von materieller Enteignung gebe, bei denen eine Entschädigung aus dieser Abgabe ausbezahlt werden müsse. Ob die Gemeinde tatsächlich auf diese zusätzliche Abgabe angewiesen sei, um Parkanlagen zu erstellen. Steiner war der Meinung, die zusätzliche Abgabe von 10 %, welche die Gemeinde auf den Kantonssatz draufschlage, sei eine versteckte Abgabe, welche die ohnehin schon hohen Bodenpreise Bettlachs nur verteuere.

SVP-Gemeinderat Leonz Walker meinte, dass man mit der Mehrwertabgabe die Grundeigentümer unnötig belaste und das sei aus seiner liberalen Sicht nicht zulässig. Sowohl Gemeindepräsidentin Barbara Leibundgut als auch FDP-Gemeinderat Andreas Baumgartner, der das Geschäft vorstellte, waren der Meinung, das regle der Markt und die Abgabe sei im Vergleich zu anderen Gemeinden, die sogar 20 % draufschlagen, immer noch angemessen. Steiners Antrag, auf die 10 % ganz zu verzichten, wurde mit 12 zu 10 Stimmen knapp abgelehnt, 5 Stimmberechtigte enthielten sich der Stimme. Das neue Reglement wurde schliesslich mit 15 Ja gegen 6 Nein bei 6 Enthaltungen angenommen.

Einmalige Ausgaben über 200'000 Franken bewilligt

Nebst dem neuen Fahrzeug für die Feuerwehr (siehe Kasten unten), stand die Sanierung der Elektroanlagen in den Gebäuden A,C und D des Schulhaus Büelen zur Debatte. Die Anlagen stammen aus den Jahren 1956-58 und wurden noch nie saniert. Folglich fehlen FI-Schalter, die Leitungen sind mit 6 Ampère-Keramiksicherungen abgesichert und es besteht Gefahr für Personenschäden. Kostenpunkt: 400'000 Fr. Die Stimmberechtigten stimmten diesen Ausgaben sowie der Sanierung und dem Wasserleitungsersatz an der Allmendstrasse Nord (500'000 Fr) sowie der Gerinneverbreiterung des Giglerbachs südlich der Bielstrasse (300'000 Fr) ohne Gegenstimme oder Enthaltung zu.


Der Verlängerung des Mandats für die externe Bauverwaltung, 150'000 Franken, stimmten die Anwesenden ohne Gegenstimme zu. So auch dem Budget 2021, das mit einem Minus von 248'900 resultiert. Das Budget 2021 wurde im Grenchner Tagblatt bereits vorgestellt.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 09.12.2020)
10.12.2020 | Ramadani Albiona
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