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Mittwoch, 24. April 2024
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Die Ortsplanungsrevision nimmt eine weitere Hürde
Oliver Menge
(Foto: Tom Ulrich)



Nach der öffentlichen Auflage hatte der Bettlacher Gemeinderat über diverse Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu befinden, bevor der Kanton eine zweite Vorprüfung unternimmt.

Die öffentliche Mitwirkung bei der Ortsplanung Bettlach ist abgeschlossen. Wie Thomas Schneitter von BSB + Partner Ingenieure und Planer AG dem Gemeinderat an seiner Corona-konformen Sitzung im grossen Saal des Büelen-Schulhauses erläuterte, hatte die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission PUEK im Rahmen der Mitwirkung einerseits einen Infoabend organisiert, an dem Bürgerinnen und Bürger sich informieren und Fragen stellen konnten. Angesichts der aktuellen Lage mit Corona sei der Abend recht gut besucht gewesen. Eher spärlich genutzt wurden zwei Sprechstunden, die man zu dem Thema ebenfalls angeboten hatte.

44 Eingaben seien schriftlich eingereicht worden, teilweise recht umfangreich, gleich mit mehreren Anliegen, sagte Schneitter. Des Weiteren wurden identische Anliegen gleich mehrfach eingereicht. Ein Teil dieser Anliegen betraf gewünschte Einzonungen. Aber, so erklärte Schneitter, gemäss den kantonalen Vorgaben und dem Richtplan sind Einzonungen nur dann möglich, wenn gleichzeitig gleichwertige Flächen auch ausgezont werden. Und da sei Bettlach in der misslichen Lage, sozusagen keine Baulandreserven mehr zu haben, um das zu bewerkstelligen.

Eine Ausnahme, die vom Kanton noch bewilligt werden muss

Ein Fall betraf allerdings eine Einzonung, die der Kanton möglicherweise als Ausnahmefall durchgehen lässt: Der Eigentümer eines Komplexes ehemaliger Bauernhäuser an der Bielstrasse möchte dieses Gebiet von der Landwirtschaftszone in die Gewerbezone mit Wohnnutzung einzonen lassen. Dieses Anliegen wird auch von der Einwohnergemeinde unterstützt, «da es sich um eine Entwicklung an bereits erschlossener Lage handelt und eine Einzonung und Entwicklung an solch prominenter Lage als wesentlich vorteilhafter gegenüber der heutigen und wohl auch zukünftigen Situation des Gehöfts darstellt», wie es in den Empfehlungen der PUEK heisst. Die Kommission hatte vor, eine Bedingung an die Einzonung zu knüpfen, nämlich der Gemeinde ein Kaufrecht einzuräumen, was nach Diskussion im Rat allerdings wieder gestrichen wurde. CVP-Gemeinderat Thomas Fessler stellte die simple Frage, ob das nicht Erpressung sei: «Es wird erst dann eingezont, wenn ihr uns gleichzeitig zusichert, dass wir das Land kaufen können...»

Schneitter argumentierte zwar, dass er eine solche Bedingung bei anderen Gemeinden, deren Ortsplanungsrevision seine Firma begleitet, noch nie gehört habe. Aber man könne das sehr gut als Bodenpolitik der Gemeinde bezeichnen und der Gemeinderat müsse darüber entscheiden. Der Gemeinderat stimmte dann aber doch mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür, die Bedingung zu streichen. Stattdessen wurde ein Antrag von FDP-Gemeinderat André von Arb einstimmig angenommen, der verlangt, dass die Gemeinde Kontakt mit dem Eigentümer aufnimmt und die Kaufabsichten der Gemeinde unterstreicht.

Privatstrassen müssen grundsätzlich übernommen werden


Ein gewichtiger Teil der eingereichten Anliegen betraf Privatstrassen, die laut Entwurf der Ortsplanungsrevision von der Gemeinde übernommen und ins Gemeindestrassennetz integriert werden sollen. Etliche Besitzer von Privatstrassen wehrten sich gegen eine Umklassierung ihrer Strassen. Auf ihre Anliegen kann aber generell nicht eingegangen werden, da der Regierungsrat den Gemeinden ganz klar signalisiert hat, dass sie Privatstrassen, sofern sie die Bedingungen erfüllen, zu übernehmen haben.

Die Eigentümer der Coop-Liegenschaft hatte schon länger das Begehren gestellt, dass ihre Liegenschaft von der Wohnzone in eine Gewerbezone mit Wohnnutzung umgezont wird. Anlässlich der Mitwirkung stellten sie jedoch das Begehren, es so zu belassen, wie es ist und auf eine Umzonung zu verzichten. Die PUEK schreibt dazu in ihrem Bericht: «Da sich die Vorstellungen der Eigentümer zur Entwicklung dieser Parzelle verändert haben, kommt die Gemeinde diesem Anliegen nach, da eine verstärkte Wohnnutzung an dieser zentralen Lage auch vorteilhaft für die Dorfentwicklung sein kann.»
Der patronalen Stiftung «Fondation d’Ebauches» gehört im Bünden eine grössere Parzelle, die einer Gestaltungsplanpflicht unterlegt ist. Zusammen mit Architekten wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, denn dort ist laut geltendem Reglement ein Mix zwischen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern vorgeschrieben. Da die Stiftung aber weder Einfamilienhäuser vermieten oder Land verkaufen will, stellt sie das Begehren, die Zone in eine Zone mit 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern umzuzonen. Unter Vorbehalt, dass sowohl die Gemeinde als auch die Anwohner, welche Unterschriften für eine Mitsprache gesammelt haben, miteinbezogen werden, ist die PUEK damit einverstanden.
Der Rat genehmigte im der Folge das bereinigte Dokument und bewilligte einen dringlichen Nachtragskredit in der Höhe von 40'000 Franken. Zusammen mit den bereits bewilligten Krediten zur Deckung der Kosten der Ortsplanungsrevision von 179'540 Franken, belaufen sich die Gesamtkosten auf 219'540 Franken. Der Kanton wird nun eine zweite Vorprüfung unternehmen, bevor die Ortsplanungsrevision öffentlich aufgelegt wird.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 27.01.2021)



28.01.2021 | Ramadani Albiona
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