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Freitag, 29. März 2024
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Gemeinderat genehmigt den 2. Vorprüfungsbericht zur Ortsplanung
Oliver Menge
(Foto: Oliver Menge)


Der Kanton hatte bei der zweiten Vorprüfung der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Bettlach nur Kleinigkeiten zu korrigieren und Justierungen vorzunehmen. Und doch gab es Anlass zu Diskussionen.

Das kantonale Amt für Raumplanung hatte die zweite Vorprüfung zur Ortsplanungsrevision auf Antrag der Gemeinde rasch durchgeführt und einige Änderungen vorgeschlagen, mit denen sich die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission PUEK zusammen mit dem begleitenden Büro BSB + Partner Ingenieure und Planer AG befasste. Die PUEK legte an der letzten Gemeinderatssitzung nun dem Rat den Bericht mit ihren Empfehlungen und Erklärungen vor.

Referent Thomas Schneitter von BSB + Partner beschränkte sich in seiner Präsentation auf drei Punkte, in denen die Empfehlungen des Kantons vom eingereichten Bericht abwich: Als erstes Beispiel nannte er die geplante Einzonung des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes an der Bielstrasse in eine Gewerbezone mit Wohnnutzung.

Der Kanton anerkennt in seinem Bericht diese Einzonung als Spezialfall gemäss kantonalem Richtplan und empfiehlt, das Grundstück einer Gestaltungsplanpflicht zu unterziehen. Die PUEK ist allerdings der Meinung, dass man auf eine Gestaltungsplanpflicht verzichten soll, weil «für die Gemeinde nicht ersichtlich ist, weshalb der Entwicklung auf besagter Teilparzelle eine höhere Beachtung geschenkt werden soll, als der Entwicklung der anderen Parzellen in der Gewerbezone mit Wohnnutzung».

Wieviele Parkplätze braucht es im Minimum?

Zu etwas längeren Grundsatzdiskussionen gab der nächste Punkt Anlass - es ging um Parkplätze: Konkret geht es um eine geplante Überbauung im Bünden nördlich des Sitek-Areals an der Friedhofstrasse. Die Fondation d'Ebauches will dort sieben Mehrfamilienhäuser mit insgesamt rund 60 Mietwohnungen diverser Grössen für alle Bevölkerungsschichten und einen öffentlichen Park realisieren.

Im entsprechenden Zonenreglement wurde für das Gebiet, das einer Gestaltungsplanpflicht unterliegt, nicht nur eine mehrheitlich unterirdische Parkierung bestimmt, sondern auch die minimale Anzahl von Parkfeldern auf zwei pro Wohneinheit festgelegt.


Der Kanton schreibt in seinem Bericht, dass «im Sinn eines zukunftsgerichteten Mobilitätsverständnisses» die Anzahl Parkfelder auf das kantonale Minimum - ein Parkfeld pro Wohneinheit - begrenzt sowie die ÖV-Erschliessungsgüte mitberücksichtigt werden sollte. Die PUEK beschloss, dem Rat einen Kompromiss vorzuschlagen und legte das Minimum auf 1,5 Parkfelder je Wohneinheit fest.

«Auch elektrische Autos müssen irgendwo abgestellt werden»

Die Ratsmitglieder diskutierten in der Folge darüber, welche Argumente für ein Beibehalten der ursprünglich festgelegten Mindestanzahl von zwei Parkfeldern pro Wohneinheit sprechen und welche dagegen. FDP-Gemeinderat André von Arb beispielsweise führte an, dass selbst in einer nahen Zukunft, wo ein Grossteil der Autos möglicherweise elektrisch betrieben werden, man trotzdem noch ein zweites, herkömmliches Auto für die Ferien oder einen Camper besitzt und auf einen zweiten Parkplatz angewiesen ist.

PUEK-Präsident und FDP-Gemeinderat Andreas Baumgartner führte an, dass auch grundsätzlich elektrische Autos einen Parkplatz benötigen. CVP-Gemeinderat Thomas Fessler war der Meinung, man dürfe jetzt nicht überkompensieren, der Kompromiss von 1,5 Parkfeldern je Wohneinheit gehe in Ordnung, aber man dürfe jetzt nicht auf das kantonale Minimum von einem Parkfeld pro Wohneinheit heruntergehen.

SP-Gemeinderat Joël Musslier brachte das Thema Besucherparkplätze auf den Tisch und Schneitter erläuterte, dass für den Kanton gelte: 1 Parkplatz pro 10 Wohneneinheiten. Das wiederum brachte SVP-Gemeinderat Patrik Gfeller dazu, einen Antrag auf Beibehaltung der zwei Parkplätze zu stellen.

Er argumentierte mit der schon jetzt problematischen Parksituation an der Friedhofstrasse und dem zu erwartenden Chaos beispielsweise an Feiertagen, wenn auswärtiger Besuch kommt. Sein Antrag auf Beibehaltung des Minimums auf zwei Parkfelder je Wohneinheit wurde schliesslich knapp mit 6 zu 5 Stimmen gutgeheissen.

Separater Naturgefahrenplan muss erstellt werden

Der letzte Punkt, den Schneitter erwähnte, bezog sich auf Naturgefahren. Im Gesamtplan und im Zonenplan ist die Gefahrenkarte von Bettlach nur unter den Hinweisen berücksichtigt, in der Form eines Verweises auf das Zonenreglement. Dieses wiederum verweist auf das Geoportal des Kantons, die synoptische Naturgefahrenkarte.

Der Kanton hat entgegen der ersten Stellungnahme zur Ortsplanungsrevision nun die Weisung erteilt, dass ein Naturgefahrenplan zu erstellen sei. Weil aber die Lesbarkeit aufgrund der vielen Planinhalte nicht gegeben ist, wenn dieser Plan in den Bauzonenplan integriert wird, soll ein eigenständiger, physischer Plan erstellt und aufgelegt werden.

Der Gemeinderat genehmigte den 2. Vorprüfungsbericht mit den vorgeschlagenen Änderungen der PUEK schliesslich mit 9 zu 2 Stimmen. Das gesamte Dossier wird nun vom 4. Juni bis zum 5. Juli 2021 öffentlich aufgelegt.

Keine Fremdreklamen mehr entlang von Hauptverbindungen

Aufgrund eines Baugesuchs für die Aufstellung von Fremdreklamen hatte die Bau- und Infrastrukturkommission die Schaffung einer diesbezüglichen Planugszone bei der PUEK beantragt, der Gemeinderat hatte dem zugestimmt.


Die entprechende Regelung zum Aufstellen von Fremdreklamen - damit sind sind Werbeformen gemeint, welche an und ausserhalb von Gebäuden direkt oder indirekt der Werbung dienen und nicht in direktem Bezug zur betroffenen Liegenschaft stehen - soll in die Ortsplanung einfliessen.

Die PUEK schreibt in ihren Erwägungen, dass ein Verbot für Fremdreklamen nicht über das gesamte Gemeindegebiet gelegt werden könne. Aber sie schlug dem Gemeinderat vor, dass entlang der Bielstrasse, der Solothurnstrasse, der Allmendstrasse, der Dorfstrasse und der Bahnhofstrasse, also entlang der Korridore aller Hauptverbindungsstrassen, in der ersten Bautiefe, im Minimum in den ersten 30 Metern ab Rand des öffentlichen Strassenareals Fremdreklamen verboten werden. Ausgenommen sind Reklamen im Zusammenhang mit vorübergehenden Veranstaltungen wie Sportanlässen oder Dorffesten sowie Baureklamen bei Baustellen mit den beteiligten Firmen.

CVP-Gemeinderat Thomas Fessler verwies auf eine grosse, mobile Plakatwerbung, die aktuell am Rand der Bielstrasse steht. Auf seine Frage hin, ob auch mobile Reklamen damit gemeint sind, präzisierte PUEK-Präsident Andreas Baumgartner, dass auch solche Reklamen zukünftig verboten werden, falls der Gemeinderat zustimmt. Der Rat stimmte dem Einpflegen eines entsprechenden Artikels in die Ortsplanung einstimmig zu.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 12.05.2021)
17.05.2021 | Schmid Manuela
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