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Wassergebühren: Was ist gerecht?
Bettlach Der Gemeinderat diskutiert über die Einführung einer Frischwassergrundgebühr – bis jetzt ohne Ergebnis

Wie führt man neue Gebühren ein? Und zwar so, dass sie gerecht und allgemein verständlich sind? Keine einfache Sache, wie die über einstündige Diskussion im Bettlacher Gemeinderat zeigte. Dem Rat war die Neufassung des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren vorgelegt worden, das es zu genehmigen galt. Doch das überarbeitete Reglement hatte offensichtlich einige Knackpunkte.

«Die Spezialfinanzierungen müssen über einen längeren Zeitraum gesehen ausgeglichen sein», erklärte Ronald Staub, Präsident der Bau- und Infrastrukturkommission BIK, der das Geschäft vorstellte. Im Oktober 2014 beschloss der Gemeinderat eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr beim Wasser, um dieser Vorgabe nachzukommen. Aber der Kanton erlaubte diese Erhöhung nicht. Im neuen Reglement musste man dem Umstand Rechnung tragen, dass der Kanton von den Gemeinden verlangt, bei den Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung jeweils eine wiederkehrende Benützungsgebühr zu erheben, die sich aus einer Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr zusammensetzt. Bei der Wasserversorgung, also dem Frischwasser fehlte bisher in Bettlach die Grundgebühr.

Einfaches System gesucht

Die Bau- und Infrastrukturkommission einigte sich nach sieben Sitzungen auf ein System, das sie als einigermassen ausgeglichen und gerecht erachtet. Sie beschloss, analog der Abwasserbeseitigung, die Einführung einer Anschlussgebühr, die aufgrund der zonengewichteten Fläche (ZGF) erhoben wird. Zusätzlich sollte beim Neu-, Um- oder Ausbau von Bauten auf Liegenschaften, die bereits angeschlossen sind, eine Anschlussgebühr nach ZGF erhoben werden, «sofern ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben mit Baukosten von mindestens 100 000 Franken vorliegt» – energetische Massnahmen seien hier nicht einzurechnen. Grundlage dafür ist ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2010. Im Gegenzug sollte die Verbrauchsgebühr gesenkt werden, sodass es unter dem Strich etwa gleich teuer werde wie bisher.

Staub stellte in der Folge einige Berechnungsbeispiele vor, um unter Beweis zu stellen, dass dem tatsächlich so sei und die Mehrbelastung der Grundeigentümer durch die neue Gebühr verhältnismässig klein sei.

SVP-Gemeinderat Leonz Walker konnte kaum abwarten, bis ihm das Wort erteilt wurde. Er verlangte erst einmal Nicht-Eintreten auf das Geschäft, besann sich aber später eines Besseren. Das Reglement sei «absoluter Mist», weil es von Fehlern nur so strotze, sei es inhaltlich oder auch bloss durch Fehler in der Rechtschreibung. Er nannte es eine Frechheit, dass der Kanton ein so fehlerhaftes Dokument bei der Überprüfung zweimal habe durchgehen lassen. Ausserdem monierte er, dass beispielsweise ein Einfamilienhausbesitzer, dessen Haus auf einem grossen Grundstück steht, bei einem Umbau – auch ohne Vergrösserung des Volumens – nun über jeden Quadratmeter seines Grundstücks die Gebühr bezahlen müsse, quasi eine Reichtumssteuer. Eine Reduktion, wie sie im bisher gültigen Reglement möglich war, wenn man eine virtuelle Abparzellierung vornahm, sei nach Vorgaben des Kantons nicht mehr möglich, weil virtuelle Abparzellierungen nun verboten sind.

Thomas Fessler von der CVP führte an, dass man selber Berechnungen angestellt habe und insbesondere bei Gewerbebetrieben und KMU’s eine massive Verteuerung von bis zu 45% drohe, weil diese flächenmässig eher gross seien, aber durch den geringen Wasserverbrauch nicht von der reduzierten Verbrauchsgebühr profitieren könnten. Er plädierte dafür, den entsprechenden Zonengewichtungsfaktor bei der Grundgebühr in der Gewerbezone von 0,5 auf 0,3 zu senken. Ausserdem sollte der Grenzwert für die erwähnten Neu-, Um- und Ausbauten auf 150 000 Franken erhöht werden. Heinz Randegger von der FDP verlangte, dass man die Gebühr bei Umbauten nur dann erheben darf, wenn das Volumen erweitert wird. Mehrere Votanten setzten sich für eine pragmatischere Lösung ein, wie zum Beispiel Joel Mussilier von der SP, der eine Koppelung an die Einheit «Wohnung» vorschlug. Schliesslich beschloss der Gemeinderat eine zweite Lesung des Geschäfts. Die BIK sollte bis zu diesem Zeitpunkt verschiedene Berechnungen anstellen mit den vorgeschlagenen Grenzwerten.

Kein Gehör für Veloverbindung

Der Kanton möchte zwischen Grenchen und Solothurn eine Schnellverbindung für den Veloverkehr realisieren und fragte die Gemeinden an, wie sie sich zu dem Projekt stellen. Die Planungs, Umwelt- und Energiekommission prüfte die vom Kanton vorgelegte Studie und kam zum Schluss, dass das Projekt aus der Sicht Bettlachs überrissen sei. «Zu gewaltig», wie es Andreas Baumgartner, der Präsident der PUEK nannte. Mehrere Votanten waren sich zwar einig, dass eine Förderung des Langsamverkehrs durchaus Sinn mache, aber nicht in einem solchen Mass. Das Angebot in Bettlach sei genügend und man könne auch nicht abschätzen, was für Kosten unter Umständen auf Bettlach zukommen könnten – Stichwort Unterhalt, Beleuchtung etc. Der Gemeinderat beschloss bei 8 Ja zu 2 Nein und einer Enthaltung, dem Kanton eine negative Vernehmlassung zu unterbreiten.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 28.01.2016)
28.01.2016 | Burkhard Corinne
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