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Kanton Solothurn: Generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald während den Monaten Mai und Juni |
Mitteilung der Polizei Kanton Solothurn, Sondergruppe Tierschutz und Umwelt:
Leinenpflicht im Kanton Solothurn
Folgende Bestimmungen gelten für die Leinenpflicht im Kanton Solothurn:
- Hunde müssen so gehalten werden, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Sie sind stets unter Kontrolle zu halten.
- Während den Monaten Mai und Juni gilt für alle Hunde im Wald ausnahmslos die Leinenpflicht. Dies vor allem, weil in dieser Zeit viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und diese durch nicht angeleinte Hunde gefährdet werden können.
Es bestehen auch lokale Leinenpflichten wie z.B. in der Region „Witi“. Lokale Leinenpflichten sind jedoch in den jeweiligen Gebieten publiziert und plakatiert.
Anbei noch die „Verordnung über das Halten von Hunden“, siehe § 4.
http://bgs.so.ch/frontend/versions/1376
Fw Rudolf Christ, 25. April 2016 |
25.04.2016 | Burkhard Corinne Publikationen |
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