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Steuern: Ich habe die definitive Steuerrechnung erhalten und kann diese nicht in einem Betrag bezahlen! Was habe ich für Möglichkeiten?
 Eine definitive Steuerrechnung kann unter gewissen Umständen auch in Raten bezahlt werden, falls der Ausstand nicht innerhalb des Zahlungstermins beglichen werden kann. Dazu bedarf es jedoch unbedingt einer Ratenvereinbarung. 
 Sie reichen uns ein schriftliches Gesuch um Ratenzahlung ein, welches zwingend nachfolgende Angaben enthalten muss.
 - betreffendes Steuerjahr (vorzugsweise mit Rechnungs-Nr.) - die gewünschte Anzahl Raten (max. jedoch acht Raten) oder den Betrag - Zahlungsdatum der 1. Rate (jedoch spätestens auf Ende Monat nach Verfall der Rechnung) - Ort/Datum und Unterschrift
 Wir werden Ihnen im Anschluss, zusammen mit den benötigten Einzahlungsscheinen, eine Bestätigung zukommen lassen.
 Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt bei uns am Schalter der Finanzverwaltung melden. In diesem Fall werden wir den Zahlungsplan zusammen erstellen und Ihnen die Einzahlungsscheine umgehend mitliefern. |
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