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REGISTERHARMONISIERUNG |
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Die nächste Volkszählung, welche im Jahr 2010 erfolgen wird, steht vor der Tür. Sie wird erstmals nicht mehr in Form einer Vollerhebung durch Volksbefragung (also Direkterhebung beim Bürger) durchgeführt, sondern als sogenannte Registerziehung erfolgen. Dazu sind die kommunalen Einwohnerregister sowie das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister miteinander zu harmonisieren. Das heisst, die Registerdaten sind miteinander abzugleichen und in dasselbe Format zu bringen. Ausserdem müssen in den Registern die gleichen Markmale erfasst und weitergeführt werden. 
 Gemäss Bundesverfassung, Art. 65 Statistik, wurden Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten. Laut dem Registerharmonisierungsgesetz (RHG), der Registerharmonisierungsverordung (RHV) und der Verordung des Kantons Solothurn über die Harmonisierung amtlicher Register wird also von den Gemeinden verlangt, jede Person zweifelsfrei einem Haushalt und einer Wohnung zuzuordnen. 
 Mit den aktuell vorhandenen Informationen unserer Einwohnerdaten ist dies nicht möglich. Gemäss Auftrag durch den Gemeindepräsidenten wurde in der Gemeinde Bettlach eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, welche die Umsetzung der Harmonisierung eigenständig plant und umsetzt. Das Konzept wurde vom Gemeinderat am 16. September 2008 zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe Registerharmonisierung für die Lösung einer Selbstdeklaration mittels Erhebungsformular entschlossen. Dabei wird jede/r Eigentümer/in oder die entsprechende Verwaltung einmalig angeschrieben. Um das Ausfüllen soweit möglich zu vereinfachen, sind sämtliche Grundbuchdaten, welche uns zur Verfügung stehen auf den Formularen bereits aufgedruckt. 
 Sollten beim Ausfüllen des Fragebogens Unterstützung benötigen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
 Arbeitsgruppe Registerharmonisierung
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