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Barbara Leibundgut als Gemeindepräsidentin bestätigt |
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Bettlach für die Amtsperiode 2025 - 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
 § 28 Absatz 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der/Die Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 28 Absatz 2 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
 Als Gemeindepräsidentin ist gewählt: Leibundgut-Wüthrich Barbara, 1963, FDP.Die Liberalen Bettlach
 Bettlach, 19. Mai 2025
 Einwohnergemeinde Bettlach Gemeindeschreiberei

 Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR).
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19.05.2025 | Estermann Doris Publikationen |
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