| bereitet die Traktanden für die Sitzungen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung vor und leitet diese
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| hat die Oberaufsicht über das gesamte Gemeindepersonal
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| überwacht den Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung
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| prüft die ihm zugeleiteten Berichte und Vorlagen und koordiniert den innerbehördlichen Bereich
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| weist Beratungsgegenstände des Gemeinderates zur Vorberatung an Mitglieder des Gemeinderates, an Einzelorgane sowie an aussenstehende Sachverständige zu
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| beschliesst über Prozessführung, Erteilung von Prozessvollmachten und Abschluss von Vergleichen
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| bearbeitet die mittel- und langfristigen Planungen für alle Bereiche der Einwohnergemeinde
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| pflegt die Öffentlichkeitsarbeit und vertritt die Gemeinde nach aussen
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| pflegt die Beziehungen zu den Nachbar- und Regionsgemeinden und zum Kanton
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| vertritt die Gemeinde in öffentlichen, gemischtwirtschaftlichen und privaten Unternehmungen und Körperschaften, an denen sie beteiligt ist
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| instruiert und kontrolliert die Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinde in privat- und öffentlichrechtlichen Unternehmungen, Körperschaften und Stiftungen
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| entscheidet über Angelegenheiten der Patenschaft mit anderen Gemeinden und der Katastrophen- und Entwicklungshilfe im In- und Ausland
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| bewilligt Nachtragskredite und neue, einmalige Ausgaben bis zum Betrage von 20'000 Franken pro Geschäft sowie neue, jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis zum Betrage von 2'000 Franken pro Geschäft sowie in Katastrophenfällen auf Antrag des Regionalen Führungsstabes Aufwendungen für Hilfeleistungen bis zu einem Betrag von 20'000 Franken
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| führt zusammen mit dem Gemeindeschreiber die rechtsverbindliche Unterschrift für die Einwohnergemeinde Bettlach
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| wird bei Abwesenheit oder Verhinderung vom Vizepräsidenten vertreten |