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Freitag, 29. März 2024
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Ortsplanungsrevision Bettlach: «Wir sind gut im Zeitplan»
Oliver Menge
(Foto: Oliver Menge)



Eine Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision in der Bettlacher Büelenhalle war «ordentlich» besucht.


In sehr vielen Solothurner Gemeinden dreht sich aktuell fast alles um die anstehenden Ortsplanungsrevisionen. So auch in Bettlach, wo das aufwendige Vorhaben auf gutem Weg ist und voraussichtlich im vorgesehenen Zeitplan abgewickelt werden kann, wie Andreas Baumgartner, FDP-Gemeinderat und Präsident der Planungs-, Umwelt- und Energiekommission PUEK eingangs bemerkte.

Die Büelenhalle – coronagerecht bestuhlt mit dem nötigen Abstand – war mit rund 40 interessierten Bettlacherinnen und Bettlachern gut besetzt. Man hatte sich für den Anlass im Vorfeld anmelden müssen, um so das Contact-Tracing zu gewährleisten für den Fall, dass «der böse Käfer», wie Baumgartner das Virus nannte, zuschlagen würde.

Die Gemeinde Bettlach arbeitet in ihrer Ortsplanung eng mit dem Büro BSB + Partner, Ingenieure und Planer zusammen. Einem Unternehmen, das auch etliche andere Gemeinden in der komplexen Materie begleitet. Thomas Schneitter, Raumplaner bei BSB + Partner, erläuterte in einem rund 40-minütigen Referat die Ausgangs- und Grundlage, die Kernpunkte und den Fahrplan der Ortsplanungsrevision: 2013 hatte sich der Schweizer Souverän an der Urne deutlich für das revidierte Raumplanungsgesetz ausgesprochen. Kernpunkte des überarbeiteten Gesetzes waren ein haushälterischer Umgang mit dem Boden und der Drang zu mehr Verdichtung. In der Folge verabschiedete der Kanton 2018 den neuen Richtplan.

Die aktuell rechtsgültige Ortsplanung der Gemeinde Bettlach stammt aus dem Jahr 2002. Eine Revision sollte alle 10 Jahre vorgenommen und die Ortsplanung an die geltende Gesetzgebung und die aktuellen Voraussetzungen angepasst werden. 2017 begann man mit der Überarbeitung, letztes Jahr erfolgte die Vorprüfung durch den Kanton. Momentan findet die öffentliche Mitwirkung noch bis zum 18. September statt. Im Winter bis Frühling 2021 wird das Dossier öffentlich aufgelegt, und im Sommer 2021 rechnet man mit der Genehmigung der neuen Ortsplanung durch den Regierungsrat.



Die Fokusthemen

Schneitter erläuterte in seinem Referat die wichtigsten Fokusthemen der Revision: Die Umsetzung des 2013 beschlossenen räumlichen Leitbildes, unter anderem mit dem Leitsatz, dass Bettlach sich als Wohn- und Arbeitsdorf mit hoher Lebensqualität präsentieren und diese Attraktivität weiter fördern will. Wichtiges Thema dabei ist die Bevölkerungsentwicklung.

Weiteres Fokusthema ist das revidierte Raumplanungsgesetz und die kantonale Richtplanung sowie deren Auswirkungen auf Gemeindeebene. So hat der Kanton Bettlach mit anderen, urbanen Gemeinden verglichen und festgestellt, dass die Gemeinde über einen zu hohen Anteil an Baulandreserven, eine zu tiefe Einwohnerdichte und über ausreichend Bauland für die nächsten 15 Jahre verfügt und demzufolge nicht einfach so neues Land einzonen darf. Schneitter erklärte weitere Punkte anhand von aktuellen Beispielen, Karten und Plänen.

Die anschliessende Frage- und Diskussionsrunde war kurz. Gemeindepräsidentin Barbara Leibundgut erklärte, dass die Gemeinde kein Land einzonen dürfe, ohne dass sie woanders entsprechend Land auszone. Beim Bauland – insbesondere in der Kernzone – bestehe das Problem, dass viel unbebautes Land seit Jahrzehnten in Privatbesitz sei und die Besitzer keine Veranlassung sähen, daran etwas zu ändern. Aber, so Leibundgut, man sei im Gespräch.

Der Gemeinderat Bettlach hat die Revision der Ortsplanung, gestützt auf die Vorarbeiten der Planungs-, Umwelt - und Energiekommission zuhanden der öffentlichen Mitwirkung (im Sinne von § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes PBG), verabschiedet.

(Quelle: Grenchner Tagblatt, 25.08.2020)
27.08.2020 | Ramadani Albiona
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