- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde) - Pass oder Identitätskarte - Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete durch den Vermieter
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde) - Pass - Ausländerausweis - Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete durch den Vermieter
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an jenem Ort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen. Die Einwohnerkontrolle prüft aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.
Bei der erstmaligen Anmeldung: Fr. 20.00 Bei jeder Verlängerung: Fr. 10.00
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