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Steuern: Ich möchte ein Erlassgesuch stellen, da es mir meine derzeitige finanzielle Situation nicht ermöglicht, die geforderten Steuern zu bezahlen. Wie muss ich vorgehen?
 Sie können ein schriftliches Gesuch entweder uns oder auch direkt der Erlassabteilung des Kantons Solothurn, Rathaus, 4509 Solothurn zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Erlassgesuch nur für definitiv Veranlagte Steuerjahre einreichen können und dass für jedes Steuerjahr separat ein Gesuch einzureichen ist. Vergessen Sie nicht das betreffende Steuerjahr, für welches Sie ein Erlassgesuch stellen, zu erwähnen. Der Empfang des Erlassgesuches wird Ihnen nun von der Erlassabteilung bestätigt. Unsererseits wird bis zum Entscheid des Erlassgesuches ein Mahnstop verfügt. 
 Im Anschluss erhalten Sie von uns einen Fragebogen zum Erlassgesuch. Diesen bringen Sie uns sobald wie möglich ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen versehen persönlich bei der Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde Bettlach vorbei, damit eventuell noch offene Fragen behandelt werden können und die Vollständigkeit der Unterlagen überprüft werden kann. 
 Die Einwohnergemeinde Bettlach schliesst sich grundsätzlich dem Entscheid der Erlassabteilung an. Trotz eines Erlassgesuches gilt der Ausstand grundsätzlich geschuldet. Wird Ihr Erlassgesuch abgewiesen oder nur Teilweise gutgeheissen, wird auf der rechtskräftig festgesetzten Steuer ein Verzugszins erhoben. |
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